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Was kann ich mit den mit PowerDirector, PhotoDirector und Promeo produzierten Werken anfangen bzw. nicht anfangen? Kann ich die Arbeiten für kommerzielle Zwecke einsetzen?

In diesen FAQ werden einige Szenarien für mögliche bzw. ausgeschlossene Verwendungszwecke von Werken aufgelistet, die mit PowerDirector, PhotoDirector und Promeo produziert wurden.

Das können Sie tun

  • Werke auf YouTube hochladen und Monetarisierung aktivieren
  • Werke auf Social-Media-Plattformen hochladen, um Ihre Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben
  • Werke auf Ihre Website hochladen, um Ihr Unternehmen oder Produkte vorzustellen
  • Werke in der Öffentlichkeit zeigen, z. B. in einer Ausstellung, um Ihre Produkte oder Dienstleistungen vorzustellen
  • In einem Online-Kurs-Video verwenden, ohne dies der Zielgruppe in Rechnung zu stellen
  • Mit PhotoDirector ohne die Verwendung der Funktion „Foto aus Video“ produzierte Standbilder verkaufen, um die Quellbilder zu erhalten

Unabhängig davon, ob Ihre Werke CyberLink-Vorlagen oder lizenzfreie Medien von Dritten, z. B. Soundstripe Music- oder Getty Image-Inhalt, enthalten, können Sie Ihre Werke für die oben stehenden Zwecke verwenden, ohne dass Sie Drittparteien für eine zusätzliche Lizenzierung kontaktieren möchten.

Vorbehaltlich der oben erwähnten Szenarien, und sofern nicht anderweitig ausdrücklich in den Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (EULAs) von CyberLink autorisiert, gewährt CyberLink keine Rechts bzw. gibt keine Gewährleistung dafür ab, dass das Werk für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden kann.
 
Beachten Sie jedoch, dass einige Einschränkungen für die Verwendung der Vorlagen oder Medien von Drittparteien vorhanden sind. Beispiel: Sie dürfen den Medieninhalt nicht auf rechtswidrige oder unmoralische Weise oder zur öffentlichen Aufführung verwenden. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (EULAs).

PowerDirector 365-EULA
PhotoDirector 365-EULA
Promeo-EULA

Das können Sie nicht tun

  • Ihre von PowerDirector oder Promeo produzierten Werke als Quelle von direkten Einnahmen verkaufen
  • Lizenzierung Ihrer Werke als Quelle von direkten Einnahmen verkaufen
  • Werke, die Vorlagen oder lizenzfreie Medien von Drittparteien enthalten, als Hardcopys drucken
  • In einem Online-Kurs-Video, das diese Zielegruppen in Rechnung stellt, als alleinige Quelle von direkten Einnahmen verwenden
  • Gegen Einschränkungen für die Verwendung der Vorlagen oder Medien von Drittparteien wie in der EULA dargestellt verstoßen
  • Die Funktion „Foto aus Video“ verwenden, um Quellbilder zu erhalten und dann die Standbilder mit oder ohne Bearbeitung in PhotoDirector als Quelle von direkten Einnahmen zu verkaufen.

Wenn Sie die Software zur direkten Einnahmengenerierung oder als Hauptquelle von direkten Einnahmen zu verwenden, müssen Sie die Video-Codec-Drittparteien kontaktieren, um zusätzliche Lizenzen von Dritttechnologien zu erhalten. Die Einzelheiten finden Sie in der EULA.

Und wie verhält es sich mit KI-generierten Materialien in meinen Werken?

Bei mit KI-bezogenen Funktionen bearbeiteten oder generierten Medien gehören die exportierten bearbeiteten Medien den Benutzern.

Das geistige Eigentum an den Originalmedien, die Sie zur Bearbeitung ausgewählt haben, richtet sich dagegen nach der Lizenzierung des Medieninhaltsanbieters (wenn Sie nicht der Autor/Eigentümer des Urheberrechts sind). CyberLink kann Ihre Bedenken über das geistige Eigentum nicht im Namen des Eigentümers beantworten.

Beispiel: Wenn Sie den KI-Bildgenerator verwenden, um ein Bild, das sehr „ähnlich“ aussieht, aber nicht mit einem durch IP geschützten Inhalt (z. B. Demon Slayer: Kimetsu no Yaiba) identisch ist, über benutzerdefinierte Text-Prompts im KI-Bildgenerator zu generieren, ist der generierte Inhalt Ihr Eigentum. Möglicherweise ist er jedoch nicht für Monetarisierungszwecke geeignet unabhängig davon, was CyberLink behauptet.

Wenn Sie weitere Fragen haben, werden Sie sich an den technischen Support von CyberLink. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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